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Ehrenrat

Aufgabe des Ehrenrates ist es zum einen, Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern einerseits und dem Vorstand andererseits zu schlichten. Im Übrigen ist es auch Aufgabe des Ehrenrates, Streitigkeiten der Mitglieder des Vereines untereinander zu schlichten, wenn diese Streitigkeiten vereinsbezogen sind.

Der Ehrenrat besteht aus drei Vereinsmitgliedern, die mindestens 10 Jahre dem Verein angehören müssen und kein Vorstandsamt bekleiden. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Außerdem wählt die Mitgliederversammlung zwei Stellvertreter, welche in der Reihenfolge ihres Lebensalters an die Stelle eines anderen Ehrenratsmitgliedes treten, falls dieses selbst im Streit befangen ist.

Der Ehrenrat ist gehalten, die an ihn herangetragene Angelegenheit zügig zu behandeln. Er hat die Beteiligten anzuhören; er kann, wenn er es für erforderlich hält, weitere Ermittlungen anstellen. Die Entscheidungen des Ehrenrates sind endgültig. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Den Vorsitz in den Sitzungen des Ehrenrates führt das an Lebensjahren älteste Mitglied.

Rolf Grünlings

Herbert Engelmann

 

Wolfgang Feinendegen

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