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Ehrenrat
Aufgabe des Ehrenrates ist es zum einen,
Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern einerseits und dem Vorstand
andererseits zu schlichten. Im Übrigen ist es auch Aufgabe des
Ehrenrates, Streitigkeiten der Mitglieder des Vereines untereinander zu
schlichten, wenn diese Streitigkeiten vereinsbezogen sind.
Der Ehrenrat besteht aus drei
Vereinsmitgliedern, die mindestens 10 Jahre dem Verein angehören müssen
und kein Vorstandsamt bekleiden. Sie werden von der
Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Außerdem
wählt die Mitgliederversammlung zwei Stellvertreter, welche in der
Reihenfolge ihres Lebensalters an die Stelle eines anderen
Ehrenratsmitgliedes treten, falls dieses selbst im Streit befangen ist.
Der Ehrenrat ist gehalten, die an ihn
herangetragene Angelegenheit zügig zu behandeln. Er hat die Beteiligten
anzuhören; er kann, wenn er es für erforderlich hält, weitere
Ermittlungen anstellen. Die Entscheidungen des Ehrenrates sind
endgültig. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Den Vorsitz in den Sitzungen des Ehrenrates
führt das an Lebensjahren älteste Mitglied.

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Rolf Grünlings

Herbert Engelmann
Wolfgang Feinendegen |